An der Badenerstrasse in Zürich Wiedikon wurde 1960 ein Mehrfamilien- und Geschäftshaus erstellt, das spätestens seit seiner Fassadensanierung in den 1990er-Jahren aufgrund der äusseren Anbringung von hellbräunlichen Aluminiumplatten als «hässliches Entlein» des Gevierts in Erscheinung trat. Die Eigentümerschaft hatte schon lange vor, dieses Gebäude durch einen Neubau zu ersetzen. Diesem Vorhaben standen aber baurechtliche Hindernisse im Wege: Insbesondere das fehlende Grenz- und Näherbaurecht und eine bestehende private Bauverbotsdienstbarkeit verunmöglichten seit jeher eine sinnvolle Ausnutzung der Parzelle.
Aufgrund dieser Gegebenheiten beauftragte die Eigentümerschaft Refolio mit der Ausarbeitung einer strategischen Studie. Diese sollte einerseits die optimale bauliche Ausnutzung des Grundstücks aufzeigen. Andererseits sollte sie aber auch darlegen, welche Verhandlungsstrategien bestehen, um die oben genannten rechtlichen Hindernisse aus dem Weg zu räumen.
Das Team von Refolio Architektur entwarf daher eine Projektstudie, welche ein auf die Grenze gestelltes Volumen vorsah. Kombiniert wurde diese Setzung mit einem 60-Grad-Steildach inklusive Dachzinne, was im Dachgeschoss zwei attraktive Maisonette-Wohnungen mit grosszügigen Dachterrassen ermöglicht. Im Erdgeschoss sind einladende Gewerberäume vorgesehen. In den Obergeschossen waren zahlreiche knifflige Fragen zu beantworten, insbesondere lärmrechtlicher Art. Diese Fragen wurden zur Zufriedenheit der Bauherrschaft (und der Behörden) durch eine durchdachte Hoforientierung der Wohnungen, kombiniert mit massiven, schallabsorbierenden strassenseitigen Stahlbetonkonstruktionen, gelöst. Das auf die Grenze gestellte, abgewinkelte Volumen (deshalb «der Schnitz») soll in Zukunft auch selbst als Lärmriegel dienen und so die Beschallung des Innenhofes durch den Strassenlärm reduzieren und den Hof insgesamt aufwerten.
Rechtlich war die Sicherung der Umsetzbarkeit des Projektes nicht minder kompliziert. Nachdem das Partner-Team von Refolio Consulting intensive Verhandlungen mit den benachbarten Eigentümerschaften durchgeführt, ein in sich stimmiges Vertragswerk für die Nutzung des gemeinsamen Innenhofes entworfen und die Beurkundung dieser Vereinbarungen organisiert und durchgeführt hatte, konnte das privatrechtliche Bauverbot jedoch gelöscht und das für das Projekt notwendige Grenz- und Näherbaurecht errichtet werden.
Durch dieses auf proaktiver Kommunikation basierende Vorgehen wurde auch die Akzeptanz des Projektes durch die Nachbarschaft sichergestellt, was das Risiko von Rekursen durch Anrainer massiv reduzierte – ein für die Stadt Zürich nicht unwesentlicher Faktor für den Projekterfolg.
Die Bauherrschaft hat Refolio mit sämtlichen architektonischen Teilleistungen beauftragt. Das mit Erstellungskosten in Höhe von CHF 4.5 Mio. veranschlagte Projekt wurde im Sommer 2021 bei den Baubehörden zur Bewilligung beantragt und soll im Jahr 2024 bezugsbereit sein.