Mitwirkung bei der Erarbeitung eines Gestaltungsplanes
Ein Grundeigentümer plant die Entwicklung eines strategisch wichtigen Gebiets innerhalb einer Gemeinde. In enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde und der Eigentümerschaft entsteht schrittweise ein neues Quartier, das künftig den Gemeindekern bilden soll. Die fachliche Begleitung umfasst die Mitwirkung an einem Gestaltungsplan sowie die Prüfung und Bewertung verschiedener Entwicklungsvarianten. Zudem erfolgt eine fundierte Beratung in juristischen und wirtschaftlichen Fragen. Ziel ist eine tragfähige und zukunftsorientierte Entwicklung im Interesse aller Beteiligten.
