BLOCKIERTE BAUEINGABE: EINE FALLSTUDIE

Eine Bauherrin hielt bereits lange Zeit ein Mehrfamilienhaus in Zürich im Portfolio. Das Objekt wies beträchtliches Potenzial auf. Die Realisierung des Potenzials war jedoch infolge rechtlicher Hindernisse blockiert. Konkret fehlte das für das Projekt notwendige Grenz- und Näherbaurecht gegenüber dem Nachbar A. Noch problematischer war jedoch eine privatrechtliche Bauverbotsdienstbarkeit des Nachbarn B. Letzterer Nachbar stimmte ursprünglich über Jahrzehnte hinweg einer Löschung der Dienstbarkeit nicht zu. Im Auftrag der Bauherrin sicherte Refolio einerseits das Grenz- und Näherbaurecht. Refolio führte die Verhandlungen mit dem Nachbarn A, entwarf den entsprechenden Dienstbarkeitsvertrag und organisierte dessen Beurkundung und Eintragung im Grundbuch. Zudem kommunizierte Refolio proaktiv mit Nachbar B: Es stellte sich heraus, dass er der Löschung der Bauverbotsdienstbarkeit bis dahin nicht zugestimmt hatte, da er eine Abwertung des gemeinsamen Innenhofes befürchtete. Refolio zeigte ihm die Vorteile des Neubaus auf und entwarf ein umfangreiches Vertragskonstrukt, welches eine Aufwertung des gemeinsamen Innenhofes sicherstellen sollte. Der Vorschlag von Refolio überzeugte sowohl die Auftraggeberschaft von Refolio als auch den Nachbarn B. Nach der durch Refolio organisierten Beurkundung des Vertrages liess Nachbar B die Bauverbotsdienstbarkeit löschen. Durch das Wegfallen der rechtlichen Blockaden kann das Bauprojekt realisiert werden. Die Baueingabe erfolgte im Sommer 2021.